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Augenscreening in der Drogerie: BVA fordert klare Grenzen bei Verlagerung augenärztlicher Leistungen

Redaktion4 Min. Lesezeit

Die Drogeriekette DM hat begonnen, in ausgewählten Filialen Augenscreenings anzubieten, was heftige Kritik des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) ausgelöst hat. Der BVA warnt vor einer unkontrollierten Kommerzialisierung medizinischer Diagnostik außerhalb des Facharztbereichs und sieht die Patientensicherheit gefährdet. Die Debatte berührt grundlegende Fragen zur Qualitätssicherung, zur ärztlichen Verantwortung und zur Zukunft der ambulanten Augenmedizin.

Augenscreening in der Drogerie: BVA fordert klare Grenzen bei Verlagerung augenärztlicher Leistungen

Hintergrund: Screenings außerhalb der Facharztpraxis

Die Idee, niedrigschwellige Gesundheitsangebote in den Einzelhandel zu verlagern, ist nicht neu. Apotheken messen seit Jahren Blutdruck und Blutzucker, Optiker führen Sehtests durch. Nun weitet die Drogeriekette DM ihr Gesundheitsangebot aus und bietet in Pilotfilialen Augenscreenings an, darunter offenbar einfache Messungen des Augeninnendrucks sowie automatisierte Refraktionsbestimmungen. Das Angebot richtet sich an Kundinnen und Kunden ohne Terminaufwand und zu geringen oder keinen Kosten.

Auf den ersten Blick erscheint dies wie eine sinnvolle Ergänzung der Gesundheitsversorgung, insbesondere angesichts langer Wartezeiten in augenärztlichen Praxen. Doch medizinische Fachgesellschaften und Berufsverbände sehen das Modell kritisch.

BVA: Qualitätssicherung und Patientenschutz gefährdet

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) hat sich klar positioniert und fordert einen Stopp derartiger Angebote in ihrer aktuellen Form. Kernkritik ist die fehlende ärztliche Supervision. Screeningmessungen wie die Tonometrie oder die automatisierte Refraktion liefern Rohdaten, die ohne fachärztliche Einordnung zu Fehlinterpretationen führen können. Ein erhöhter Augeninnendruck etwa kann auf ein Glaukom hinweisen, muss es aber nicht. Ohne den klinischen Kontext, ohne Spaltlampenuntersuchung und ohne Kenntnis der Anamnese seien Einzelmessungen kaum aussagekräftig, betont der Verband.

Darüber hinaus besteht die Gefahr einer falschen Sicherheit. Wer ein unauffälliges Screening-Ergebnis erhält, könnte eine notwendige augenärztliche Untersuchung versäumen. Umgekehrt können auffällige Werte unnötige Verunsicherung auslösen, ohne dass eine adäquate Beratung unmittelbar verfügbar ist.

Rechtliche und berufspolitische Dimension

Aus berufsrechtlicher Perspektive stellt sich die Frage, inwieweit medizinische Diagnostik an nichtärztliches Personal in einem Einzelhandelsumfeld delegiert werden darf. Das ärztliche Berufsrecht sieht klare Grenzen für die Delegation invasiver und diagnostischer Tätigkeiten vor. Ob die in Drogerien eingesetzten Geräte und Verfahren unter den Begriff der Medizinprodukteanwendung mit entsprechenden Anforderungen an Schulung und Dokumentation fallen, ist rechtlich zu klären.

Der BVA verweist zudem auf die strukturellen Risiken einer schleichenden Kommerzialisierung. Wenn Screeningangebote zunehmend in den Einzelhandel wandern, könnte dies die Steuerungsfunktion des Facharztes unterlaufen und den Weg in eine fragmentierte Versorgungslandschaft ebnen, in der Qualitätskontrolle und Haftungsfragen ungeklärt bleiben.

Chancen und mögliche Kooperationsmodelle

Ungeachtet der berechtigten Kritik erkennen einzelne Stimmen aus der Augenheilkunde durchaus Potenzial in niedrigschwelligen Screeningangeboten, sofern sie klar als Vorstufe zur fachärztlichen Abklärung konzipiert und entsprechend kommuniziert werden. Denkbar wären Kooperationsmodelle, bei denen Screeningergebnisse unmittelbar und strukturiert an niedergelassene Augenärztinnen und Augenärzte weitergeleitet werden, verbunden mit einer verbindlichen Empfehlung zur Nachuntersuchung.

Eine solche Integration würde jedoch klare regulatorische Rahmenbedingungen erfordern, die bislang fehlen.

Fazit: Regelungsbedarf ist dringend

Die Initiative von DM macht einen grundsätzlichen Regelungsbedarf sichtbar. Die Frage, welche Gesundheitsleistungen unter welchen Bedingungen außerhalb der Arztpraxis angeboten werden dürfen, ist bisher unzureichend beantwortet. Der BVA fordert Politik und Selbstverwaltung auf, verbindliche Standards zu definieren, bevor kommerzielle Angebote flächendeckend Einzug in den Einzelhandel halten. Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen dabei oberste Priorität haben.

Quellen

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